Seit dem Schuljahr 2021/22 gehört die Mittagsbetreuung Jetzendorf zum Zweckverband Jugendarbeit.
Die Räumlichkeiten befinden sich direkt in der Grundschule Jetzendorf bzw. auf dem Schulgelände und bietet rund 90 Kindern Platz.
Neben einem gemeinsamen Mittagessen (für Kinder, die mindestens bis 14:00 Uhr und länger gebucht sind) und der Begleitung der Hausaufgabenzeit (in der verlängerten Mittagsbetreuung von Montag bis Donnerstag) gehört ein abwechslungsreiches Freizeitangebot zum Tagesablauf der Mittagsbetreuung.
Das Außengelände der Schule sowie der direkt angrenzende Sportplatz sorgt für ausreichend Bewegungsmöglichkeiten. Auch der nahe gelegene Wald wird gern für kurze Ausflüge genutzt.
Die Betreuung findet an allen Schultagen (Montag – Freitag) nach dem Unterrichtsende in den Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung Jetzendorf statt. Dort werden die Kinder, entsprechend den vereinbarten Buchungszeiten, bis maximal 16:00 Uhr betreut.
Für das Schuljahr 26/27 kommen außerdem folgende Schließtage hinzu:
Wir bieten für die Kinder der Mittagsbetreuung Jetzendorf in allen Ferien, außer den Weihnachtsferien und drei Wochen im Sommer (3. bis 5. Woche), eine Ferienbetreuung an. Die Betreuung erfolgt an jedem Werktag von 07:45 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung.
Mittagsbetreuung der Grundschule Jetzendorf
Schulstr. 22
85305 Jetzendorf
E-Mail: [email protected]
Tel.: 01517 0879788
Liebe Eltern,
die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 fanden im Zeitraum vom 23. Februar bis 24. März 2026 statt.
Wenn Sie nachträglich einen Betreuungsplatz beantragen möchten, schicken Sie diesen bitte an: verwaltung.JDMB@zweckverband-jugendarbeit.de oder per Post an Zweckverband Jugendarbeit, Hauptstraße 60, 85778 Haimhausen.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vertragsunterlagen (Bestandskinder, Neuanmeldungen Kinder der zukünftigen 1. Klasse sowie Neuanmeldungen 2.-4. Klasse). Wir wollen ab dem Schuljahr 26/27 die Anmeldung unserer Bestandskinder erleichtern und haben daher ein neues Anmeldeformular. Bitte beachten Sie bei Änderungen das Änderungsformular ebenso auszufüllen. Für zukünftige 1. Klässler:innen entfällt aufgrund des Ganztagsanspruchs die Verpflichtung der Eltern für den Arbeitsnachweis des Arbeitgebers. Für Bestandskinder sowie Neuanmeldungen der 2.-4. Klasse muss dieser eingereicht (notfalls nachgereicht) werden.