in Trägerschaft von
beauftragt
Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte können sich direkt an die Jugendsozialarbeiter*in wenden.
Schüler*innen
Eltern und Erziehungsberechtigte
Lehrkräfte
Die Gespräche bei der Jugendsozialarbeit an Schulen unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt. Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind entscheidende Beratungsprinzipien.
Erreichbarkeit zu den Kernzeiten der Schule